Um die Liste der Lohnabzugs-/-zulage-Arten zu öffnen, doppelklicken Sie auf eine der Auswahllisten der Abzüge/Zulagen in einer Lohnabrechnung oder in den Mitarbeiter-Lohndaten .
Das Formular Lohnabzüge/-zulagen wird geöffnet. In zwei separaten Unterformularen werden die Standard-Vorgaben für die Lohnabzüge/-zulagen erfasst und bearbeitet.
Um eine neue Abzugs-/Zulagen-Art zu erfassen oder einen der bestehenden Standardwerte zu ändern, wählen Sie einen leeren resp. den zu ändernden Datensatz im entsprechenden Unterformular.
Geben Sie im Feld Bezeichnung die Bezeichnung der Abzugs-/Zulage-Art ein.
Im Feld Ansatz geben Sie den Standardwert der Abzugs-/Zulage-Art in Währung oder Prozent ein, in der Auswahlliste %/Fr. bestimmen Sie, ob der Ansatz in Prozent oder als Pauschalbetrag berechnet werden soll. Prozentuelle Abzüge und Zulagen werden als Prozent vom Total aller Lohnarten im Bruttolohn aufzurechnen berechnet, ausser Lohnart 310 AHV und 330 Quellensteuer, die vom Total aller Lohnarten AHV-Pflichtig und die Lohnarten 311 ALV (ab Total ALV-Pflichtig), 314 NBUV/BUV und 320 BUV, (ab Total SUVA-Pflichtig). Prozentuale Abzüge
Aus der Auswahlliste Ziffer in Lohnausweis wählen Sie die Spalte im Lohnausweis , zu welcher dieser Abzug-/Zulage hinzugerechnet werden soll.
In den Auswahllisten FIBU Passiv-Konto und FIBU-Aufwand-Konto kann (ab Modul 7 Finanzbuchhaltung ) das Konto für die automatische Verbuchung der Lohnzahlungen mit der ComFibu-Schnittstelle definiert werden.