Bei der Auszahlung von EO-Beiträgen muss berücksichtigt werden, dass dieser Lohnanteil NICHT SUVA-Pflichtig ist.

In ComSell ist standartmässig die Lohnart 149 hinterlegt, ‘Korrektur Leistungen Dritter’.

Falls nicht mehr vorhanden, kann diese wieder erfasst werden:

EO Korrektur

Bei der Lohnart ‘Leistungen EO’ MUSS die Option SUVA-Pflichtig deaktiviert sein:

EO Korrektur 2

Lohnart 149 kann nun eingesetzt werden, um die SUVA-Basis bei Leistungen EO zu korrigieren:

EO Korrektur 3